Ausweis- und Reisedokumente

Für die Beantragung eines neuen Ausweises oder eines Reisepasses wird ein neues biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Ferner muss der Antragsteller hierzu persönlich erscheinen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet auf der Fotomustertafel der Bundesdruckerei Berlin unter: http://www.bundesdruckerei.de.

Erforderliche Unterlagen:

  • Bisheriger amtlicher Lichtbildausweis bzw. Reisepass als Identitätsnachweis
  • Geburts-/Heiratsurkunde (standesamtliche Namenserklärung)
  • ein biometrisches Lichtbild neueren Datums

Gebühr:

Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro

Personalausweis für Personen über 24 Jahren: 37,00 Euro

Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro

Reisepass für Personen über 24 Jahren: 70,00 Euro

Frist / Gültigkeit:

Für Reisepässe und Personalausweise, die in Berlin produziert werden, beträgt die Frist zwischen drei bis vier Wochen. Diese Frist ist jedoch saisonabhängig und kann variieren.

Die Gültigkeit von Personaldokumenten für Personen unter 24 Jahren beträgt sechs Jahre, für Personen über 24 Jahren zehn Jahre.

Online-Ausweisdienste

Machen Sie sich jetzt startklar für den Online-Ausweis:

eID-Karten für Unionsbürger (neu seit 01.01.2021)

Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein) können jetzt auf Antrag einen elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen, um die Online-Ausweisfunktion zu nutzen. Sie ermöglicht den Zugang zu digitalen deutschen Verwaltungsleistungen und man kann sich im Internet und an Automaten/Selbstbedienungsterminals identifizieren. Dadurch kann einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommuniziert und sich entsprechend legimitiert werden.

Die Karte im Scheckkartenformat mit integriertem Kontaktlos-Chip enthält kein Lichtbild und keine Unterschrift, daher dient sie nicht als Ausweis- oder Reisedokument. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre.

Die eID-Karte kann nur von Antragsberechtigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden.

Bei einem Umzug muss die Adresse am Chip aktualisiert werden.

Zu beantragen ist die eID-Karte im Bürgerbüro, wenn der Antragsteller mit Hauptwohnsitz in Kelheim gemeldet ist. Für den Besuch im Bürgerbüro ist ein Termin zu vereinbaren.

Mitzubringen ist ein nationales Identitätsdokument im Original (ID-Karte/Personalausweis, Reisepass).

Die Bearbeitungszeit beträgt circa 4 bis 5 Wochen.

Die Aushändigung erfolgt an Sie persönlich oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person. Auch Sorgeberechtigte benötigen von den Antragstellenden eine entsprechende Vollmacht, wenn diese noch nicht volljährig ist.

Die Kosten betragen 37,-- EUR, die bei Antragstellung zu bezahlen sind, entweder bar oder mit EC-Karte/Kreditkarte.

Vielreiser

Für Vielreiser, für die aufgrund Visaerteilungen ein normaler Reisepass mit 32 Seiten nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen 48 seitigen Reisepass zu beantragen. Die Kosten hierfür erhöhen sich zusätzlich um 22.- €.

Express-Reisepass, vorläufiger Personalausweis

Der Express-Reisepass ist von Nöten, wenn Sie den regulären Reisepass aus Berlin nicht mehr erwarten können. Der Expresspass benötigt nur drei Arbeitstage, kostet allerdings einen Aufpreis von 32.- € zusätzlich.

Denjenigem, dem die drei Arbeitstage zu lange sind, stellt das Bürgerbüro einen vorläufigen Reisepass aus. Mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr kostet dieser 26.- €. Aber beachten Sie: Dieser wird nicht in allen Ländern akzeptiert!

Ebenso gibt es einen vorläufigen Personalausweis, der innerhalb von zwei Arbeitstagen ausgestellt wird. Bei einer Geltungsdauer von maximal drei Monaten kostet dieser 10.- €.

Empfehlungen und Hinweise bei Verlust oder Diebstahl wichtiger Dokumente

Ihnen wurden wichtige Dokumente gestohlen? Bitte melden Sie dies unverzüglich der örtlichen Polizei, damit diese Ihre gestohlenen Dokumente zur Sachfahnung ausschreiben kann und so einem eventuellem Missbrauch entgegenwirken kann.

Oftmals tauchen verlorengegangene Dinge auch wieder auf. Viele der verlorenen Dokumente werden bei uns abgegeben und an unser Bürgerbüro weitergegeben. Daher empfehlen wir Ihnen, bei einem Verlust, mit unserem Bürgerbüro Kontakt aufzunehmen, bevor Sie sich verlorengegangene Dinge neu beschaffen und neue Dokumente ausstellen lassen.

Ausnahme: Sie haben den Verdacht, dass mit Ihren verlorengegangenen Dokumenten bereits eine Straftat begangen worden ist? Sie haben Ihre Dokumente im Ausland verloren? In diesem Fall lassen Sie sich bitte von der ausländischen Polizeidienststelle eine schriftliche Bestätigung über Ihre Anzeige des Verlustes geben.

Besonderheiten bei Verlust oder Diebstahl eines neuen Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis eID):

Wenn Sie Ihren Ausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion verlieren, lassen Sie die Funktion so schnell wie möglich sperren. Dies können Sie kostenlos aus dem deutschen Festnetz über den telefonischen Sperrnotruf 116 116 veranlassen. Aus dem Ausland erreichen Sie diese Nummer ebenfalls mit der deutschen Ländervorwahl +49 116 116. Anrufe aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland sind kostenpflichtig.

Ihr Personalausweis ist wieder aufgetaucht?

Dies müssen Sie im Bürgerbüro wieder melden. Eine erfolgte Sperrung kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Die Entsperrung müssen Sie aus Sicherheitsgründen persönlich und nicht telefonisch in unserem Bürgerbüro oder bei der Personalausweisbehörde, die Ihren Ausweis ausgestellt hat, veranlassen.

Öffnungszeiten

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr