Fischereischein

Sie möchten in Kelheim oder auch in Bayern den Fischfang ausüben? Dann müssen Sie einen gültigen Fischereischein und in der Regel einen gültigen Erlaubnisschein bei sich haben, damit Sie sich gegebenenfalls ausweisen können.

Der Jugendfischereischein, wird vom Bürgerbüro an Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung ausgestellt. Dieser berechtigt allerdings nur zur Ausübung des Fischfangs in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischerprüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten grundsätzliche den Fischereischein auf Lebenszeit. Den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer.

Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Ein für fünf Jahre bezahlter Fischereischein kann wieder für fünf weitere Jahre oder auf Lebenszeit verlängert werden.

Wer sich nur vorübergehend in Kelheim aufhält und keinen Wohnsitz in Deutschland hat, zum Beispiel ausländische Besucher und Touristen, kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein im Bürgerbüro beantragen.
Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen. Personen, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Fischereiabgabepflicht befreit.

Erforderliche Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
  • Passfoto für Fischereischein
  • Minderjährige: Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
  • alter Fischereischein oder Prüfungszeugnis der Fischerprüfung

Gebühr:

Jugendfischereischein: 5.- € und 10.- € Fischereiabgabe

Jahresfischereischein (Fischereischein für Touristen): 7,50 € und 15.- € Fischereiabgabe

Höhe der Fischereiabgabe

Frist:
Den Fischereischein erhalten Sie innerhalb zwei bis drei Tagen auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.
Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

Öffnungszeiten

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr