Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Damit das Standesamt die Geburt Ihres Kindes beurkunden kann, bitten wir Sie alle folgenden Informationen zu beachten.

Beachten Sie bitte, dass bei Geburten in Krankenhäusern oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, die Urkundenausstellung erst erfolgen kann, wenn die schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses beim Standesamt bereits vorliegt. Bei Hausgeburten hat die mündliche Anzeige der Geburt innerhalb einer Woche zu erfolgen.

Die Geburt eines Kindes ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk es geboren wird. Dies ist unabhängig von Wohnort oder Staatsangehörigkeit der Eltern. 
Nach den derzeitigen Bestimmungen muss ein Kind binnen einer Woche nach der Geburt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Wenn Ihr Kind innerhalb der Stadtgrenzen von Kelheim oder der verwalteten Standesämter (Saal a.d. Donau, Teugn) geboren wurde, ist das Standesamt Kelheim für die Beurkundung der Geburt und für Erklärungen zur Namensführung und Abstammung Ihres Kindes zuständig.

Nachträgliche Beurkundung einer im Ausland registrierten Geburt für deutsche Staatsangehörige


Das Standesamt Kelheim ist seit 1. Januar 2009 auch für die nachträgliche Geburtsbeurkundung von in Kelheim und den verwalteten Standesämtern (Saal a.d. Donau, Teugn) wohnhaften Deutschen zuständig, die im Ausland geboren sind. 
Hierfür benötigen sie zumindest die ausländische Geburtsurkunde im Original.
Ausländische Urkunden (außerhalb der EU) bedürfen in der Regel einer Überbeglaubigung 
(Apostille, bzw. Legalisation) oder unterliegen im Einzelfall einer Echtheitsüberprüfung.
 Da die Geburtsurkunde allein für eine Nachbeurkundung meist nicht ausreichend sein wird, erkundigen Sie sich bitte stets vorab im Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Fall für die gewünschte Nachbeurkundung der im Ausland registrierten Geburt vorzulegen sind. 
Fremdsprachige Urkunden sind entweder in internationaler Form (deutsch enthalten) oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen in Deutschland ansässigen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer) vorzulegen.
 Die Nachforderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

Staatsangehörigkeit des Kindes ausländischer Eltern oder eines ausländischen Elternteils bei Geburt in Deutschland

Ein neugeborenes Kind erwirbt in der Regel die Staatsangehörigkeiten von beiden Eltern. Ist also ein Elternteil deutsch, ist das Kind ab Geburt automatisch auch deutsche(r) Staatsangehörige(r).
Wenn beide Eltern oder der alleinige Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, kann ein hier neugeborenes Kind unter bestimmten Voraussetzungen auch die deutsche Staatsangehörigkeit ab Geburt erwerben.

Kelheim’s neue Einwohner mit dem Body der Stadt Kelheim. Dieses Präsent wird allen neugeborenen Kelheimern/-innen überreicht.

Nähere Informationen zum Thema Geburtsurkunde finden Sie hier:

Informationsblatt Geburtsurkunde

Öffnungszeiten

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr