Hundesteuer

Jeder Hundebesitzer, der einen Hund im Kelheimer Stadtgebiet hält oder neu aufnimmt, ist unter Berücksichtigung der geltenden Hundesteuersatzung verpflichtet, seinen Hund zur Hundesteuer anzumelden.

Hund Rex

Die Erhebung der Hundesteuer fällt an, sobald ein Hund das meldepflichtige Alter von vier Monaten erreicht hat, wenn ein älterer Hund neu in den Haushalt aufgenommen wird oder nachdem Sie mit Ihrem Hund nach Kelheim zugezogen sind. Die Anmeldung muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen beim Fachbereich Finanzen: Steueramt erfolgen. Änderungen bezüglich der Hundehaltung müssen dem Steueramt ebenfalls schriftlich binnen 14 Tagen mitgeteilt werden.

Besteuerungsgrundlage ist bei der Hundesteuer das Halten eines Hundes im Kelheimer Stadtgebiet. Mit der Erhebung der Steuer werden neben den fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Weiterer Nebenzweck liegt auch darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu liefern.

 

Anmeldung Hundesteuer Abmeldung Hundesteuer

Festsetzung der Steuer und Fälligkeit

Die Hundesteuer wird mittels Steuerbescheid festgesetzt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids ist die Steuer jeweils zum 15. März eines jeden Jahres und ohne neue Aufforderung weiter zu entrichten.

Höhe der Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt im Kalenderjahr

  •  60.- € für jeden gehaltenen Hund und
  •  600.- € für jeden Kampfhund

Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen

Sofern Sie die Auffassung vertreten, dass in Ihrem Fall eine Steuerbefreiung oder Steuermäßigung gemäß Hundesteuersatzung möglich ist, z. B.

  • Blindenführhund
  • Jagdhund mit Prüfung

bitten wir Sie sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen.

Beachten Sie bitte, dass auch wenn ein Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestand in Ihrem Fall zutreffen sollte, Sie dies nicht von der Anmeldepflicht des Hundes entbindet.

Hundesteuermarke

Für jeden Hund wird bei der Anmeldung eine Steuermarke ausgegeben. Diese erhalten Sie zusammen mit dem Steuerbescheid per Post. Die Steuermarke dient als Nachweis bei Kontrollen. Außerdem erleichtert die Marke das Auffinden des Hundehalters, wenn ein Tier entlaufen sein sollte.

Verlust oder Beschädigung der Hundesteuermarke: Auf Antrag werden verloren gegangene oder beschädigte Steuermarken durch das Steueramt ersetzt.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.