Mahnungen

Sie haben eine Mahnung erhalten? Zu den Aufgaben der Stadtkasse gehört es, für die Einziehung der offenen Forderungen zu sorgen. Daher werden fällige Posten angemahnt.

Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl Sie bezahlt haben? Geben Sie bitte der Buchhaltung (Kontakt) Ihre Zahlungsdaten durch:

  • Finanzadresse (FAD)  / Geschäftszeichen
  • Überweisungsdatum
  • Betrag
  • Bankverbindung

Vermutlich wurde wegen unklarer Angaben die Zahlung einem anderen Posten zugeordnet. Wir werden die Angelegenheit umgehend klären.

Inkasso (Vollstreckung offener Forderungen)

Wenn trotz Mahnungen Forderungen nicht bezahlt werden, gehört es zu unseren Pflichten, die offenen Beträge zwangsweise beizutreiben. Dafür kann die Stadtkasse Vermögen und Forderungen des Schuldners pfänden. Da diese Eingriffe oft sehr unangenehme und empfindliche Nebenwirkungen haben (z. B. Schufa-Eintrag usw.) und zudem mit Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll mit der Stadtkasse Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.