Standesamt, Bestattungswesen, Friedhofsverwaltung
Das Standesamt ist für die Beurkundung, also die Eintragung, aller "Personenstandsfälle" zuständig.
Dazu gehört neben der Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Lebenspartnerschaften auch die Registrierung von Todesfällen.
Im Bereich Friedhofswesen ist das Standesamt - in Zusammenarbeit mit den Bestattungsinstituten - auch für die Organisation von Bestattungen auf den Kelheimer Friedhöfen sowie deren Verwaltung zuständig.
Dienstleistungen:
Anmeldung einer Eheschließung
Eheschließung
Anmeldung zur Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Heirat im Ausland
Anzeige einer Geburt
Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt eines deutschen Staatsangehörigen
Anzeige eines Sterbefalls
Nachbeurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls eines deutschen Staatsangehörigen
Austritt aus der Kirche
Anforderung von Urkunden (z.B. Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften vom Geburtenbuch)
Anforderung von Abschriften aus dem als Heiratsbuch fortgeführten Familienbuch
Namenserklärung für Spätaussiedler
Angleichungserklärung zur Namensführung nach Art 47 EGBGB
Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder
Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung einer Ehe

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