Die Stadt Kelheim hat mit Bescheid vom 14.11.2022 eine Allgemeinverfügung über ein Allgemeines Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 auf dem Gelände des Alten Kanalhafens des Ludwig-Donau-Main-Kanal samt Umgriff in Kelheim während der Zeit vom 31.12.2022, 00.00 Uhr bis 01.01.2023, 24.00 Uhr beschlossen.
Die vollständige Bekanntmachung über das Allgemeine Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 auf dem Gelände des Alten Kanalhafens des Ludwig-Donau-Main-Kanal samt Umgriff kann ebenfalls im Amtsblatt Nr. 50 vom 18.11.2022 des Landkreises Kelheim unter https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/kreisamtsblatt/ eingesehen werden.