Aktuelle Förderprogramme

Die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zu Klimaschutz, Modernisierung, Sanierung oder Effizienzsteigerung ist – bezogen auf die Nutzungsdauer zumeist gegeben. Besonders lukrativ mit kurzen Amortisationszeiten sind dabei Investitionen in moderne Heizungspumpen, den hydraulischen Abgleich sowie in moderne Heizungsanlagen. Umfangreichere energetische Sanierungen erfolgen in der Regel in Zusammenhang mit sowieso anfallenden Haussanierungen. Um zusätzliche Anreize für ohnehin sinnvolle Investitionen zu geben wurde eine ganze Reihe von Fördermittelprogrammen, sowohl mit Krediten als auch als Zuschussmodell, geschaffen.

U.a. für Privathaushalte bestehen folgende Fördermöglichkeiten (Angaben unter Vorbehalt, Stand: 05.08.2021):

Bayern:

10.000-Häuser-Programm

Im bayerischen 10.000-Häuser-Programm wird momentan lediglich die Förderung für PV-Speicher fortgeführt (monatlich kontingentiert)

Private Hausbesitzer können Förderanträge auf der Zentralen Informations- und Antragsplattform: www.energiebonus.bayern  stellen.

Bund:

BEG:

Die Bundesförderung energetischer Maßnahmen ist im BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) zusammengefasst.

Hierbei erfolgt die Förderung von Einzelmaßnahmen über die BAFA (Gebäudehülle, Heizungs- und Anlagentechnik, Heizungsoptimierung), Bau und Sanierung von Gebäuden wird vorerst noch über die KfW abgewickelt.

Die Einbindung eines (zertifizierten) Energieeffizienz-Experten ist erforderlich.

Eine Übersicht (Förderzuschüsse) ist nachfolgend dargestellt:

BAFA: Heizen mit Erneuerbaren Energien

  • Solarkollektoranlagen (thermisch)
  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpen
  • Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
  • Nachträgliche Optimierung geförderter Anlagen
  • Visualisierung

BAFA: Kraft-Wärme-Kopplung

  • Mini-KWK-Zuschuss bis 20 kWel
  • Stromvergütung für KWK-Anlagen
  • Wärme- und Kältenetze
  • Wärme- und Kältespeicher

BAFA: Elektro-Mobilität

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch wird ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen um mindestens 300.000 Fahrzeuge geleistet. Durch die Förderung wird die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt unterstützt.

Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für ein reines Batterieelektrofahrzeug beziehungsweise ein Brennstoffzellenfahrzeug (keine lokale CO2-Emission) 2.000 Euro und für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (weniger als 50 g CO2-Emission pro km) 1.500 Euro.

Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn der Automobilhersteller dem Käufer mindestens den gleichen Anteil vom Netto-Listenpreis des Basismodells (BAFA Listenpreis) als Nachlass gewährt. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 60.000 Euro netto nicht überschreiten.

Weitere Fördermöglichkeiten des BAFA sowie Kredit- und Zuschussprogramme der KfW: