Stellungnahme zur Unterschriftenaktion gegen den Antrag auf Baugenehmigung auf Errichtung der Unterkunft für Asylsuchende “Am Kastlacker” (17. Januar 2024)

Meldung vom Mittwoch, 17. Januar 2024

Ein Tagesordnungspunkt der kommenden Bauausschusssitzung am Montag, 22. Januar 2024, schlägt bereits im Vorfeld hohe Wellen. Es handelt sich um den Bauantrag auf Errichtung einer dezentralen Unterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber „Am Kastlacker”.  

Die Kelheimer Stadtverwaltung ist sich der Brisanz dieses Themas bewusst und handelt transparent: Im Vorfeld wurden mittels eines Informationsschreibens die Anwohner, die in näherer Nachbarschaft zu der geplanten Einrichtung wohnen, möglichst frühzeitig und proaktiv über dieses sensible Thema in Kenntnis gesetzt. 

Durch die Aufnahme des Antrags bereits in die kommende Bauausschusssitzung wurde der frühestmögliche Zeitpunkt gewählt, um die Mitglieder des Bauausschusses und Bürger von dem Sachverhalt zu informieren. Eine umfassende und sachliche Diskussion auf Augenhöhe, mit gleichem Wissensstand und auf der Basis aller Informationen ist somit gewährt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bauausschusses schlägt die Stadtverwaltung eine gemeinsame Begehung des Bauausschusses mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sowie eine Informationsveranstaltung vor.  

Damit möglichst viele Anwohnerinnen und Anwohner dieses Informationsangebot wahrnehmen können, hat sich die Stadtverwaltung entschieden, 105 benachbarte Haushalte per Einwurfschreiben rechtzeitig über die angesetzte Bauausschusssitzung zu informieren. Ein anonymer Teilnehmer hat in der Facebook-Gruppe „Du bist Kelheimer, wenn…“ das Anschreiben der Stadt Kelheim und eine eigene „Information für Anwohner“ veröffentlicht, in der zur Unterschriftenaktion am Donnerstag, 18. Januar, eingeladen wird. Daraufhin entstand eine rege Diskussion in der Online-Gruppe.  

Die Stadtverwaltung reagiert auf das anonyme Schreiben: 

Vorgeworfen wird „ausgebliebene Information und die mangelhafte Kommunikation im Sinne einer Überrumpelungstaktik“, was durch folgende Punkte belegt werden soll:  

1. Unterbliebene und sehr kurzfristige Information der Anwohner über den Bauantrag 

Die Stadt weist dies vehement zurück: Die Stadt hat mit dem Informationsschreiben, das am Montag, den 15.01.2024, an 105 Haushalte verteilt worden ist, frühzeitig gehandelt und umfassend kommuniziert. Generell werden Bauvorhaben ausschließlich über die Einladung und die Tagesordnung zu Bauausschusssitzungen kommuniziert. Die Stadt hat die Informationsschreiben nicht nur an die direkt angrenzenden Nachbarn verteilt, sondern diesen Kreis sogar noch vergrößert.  

2. Die unterbliebene Abstimmung mit den Anwohnern vor Bauantrag 

Die Information der Nachbarn über das Bauvorhaben obliegt dem Antragsteller. Auch hier gilt das allgemeine Prozedere: Der Bauherr hätte den Bauantrag den angrenzenden Nachbarn vorlegen müssen. Der Stadt Kelheim lag der vollständige Bauantrag mit der aktuellen Planung seit Montag, dem 15.01.2024, vor. Somit wurde hier unmittelbar informiert.   

3. Die nach wir vor nur bruchstückhafte Information der Anwohner in der Haushaltswurfsendung 

Es handelt sich bei der Information nicht um eine komplette Darstellung des Sachverhalts, diese findet im Rahmen der Bauausschusssitzung und eventuell stattfindender Informationsveranstaltung statt. Es ist eine Einladung zur öffentlichen Bauausschusssitzung mit einer generellen Information, um welches Vorhaben es sich handelt.   

4. Die vollständig fehlende Information der Allgemeinheit 

Über Bauanträge wird öffentlich in Bauausschusssitzungen entschieden. Hierdurch hat jeder die Möglichkeit, sich detailliert zu informieren. 

5. Die vollständig fehlende Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden 

Gegenständlich handelt es sich um einen Bauantrag. Die Abstimmung mit allen relevanten Sicherheitsbehörden erfolgt im Genehmigungsverfahren, gemäß den geltenden baurechtlichen Bestimmungen.  

6. Keine Diskussion vorhandener Alternativstandorte (z.B. altes Landratsamt ohne Mietkosten) 

Es handelt sich im konkreten Bauantrag um den genannten Standort „Am Kastlacker”. Über diesen Standort ist vom Bauausschuss der Stadt Kelheim zu entscheiden. Alternativen können und werden nicht geprüft. Eine Vorauswahl von geeigneten Standorten obliegt dem Landratsamt Kelheim, Abteilung Soziale Angelegenheiten.  

Beanstandet wird auch die „beabsichtigte Dimensionierung der Unterkunft“: 

1. Kein Konzept für ein sinnvolles Miteinander mit bis zu 80 Unterkunftsbewohnern 

Der aktuelle bundes- und landesweite Diskurs zu den Themen Zuwanderung und Integration ist geprägt durch ein Ringen um zielführende Konzepte. Selbstverständlich haben die aktuellen Entwicklungen Auswirkungen auf die Stadt Kelheim und die Gesellschaft. Die Stadt Kelheim steht vor großen Herausforderungen, allen Herausforderungen gerecht zu werden, wohlwissend dass ein umfassender Interessensausgleich nicht möglich ist. All dies ist jedoch weder Gegenstand im Bauausschuss noch im Genehmigungsverfahren des Bauantrags.  

Die vorgesehene Anzahl an Belegungsplätzen ist sicherlich Gegenstand der Beratungen im Gremium. 

2. Keine vorhandene Infrastruktur für eine sinnvolle Integration von 80 Unterkunftsbewohnern 

Die Infrastruktur ist ausreichend gegeben. Viele Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind fußläufig zu erreichen. Der stetige Zuzug erfordert selbstverständlich einen laufenden Ausbau der Infrastruktur, insbesondere der Kita-Plätzen und Schulen. Die Stadt Kelheim hat hier trotz großer finanzieller Herausforderungen bereits in der Vergangenheit reagiert und befindet sich in weiteren Planungen für zukünftige Kinderbetreuungsplätze.  

3. Das Überwiegen wirtschaftlicher Interessen des Eigentümers/Verpächters bzw. Betreibers über die Interessen der Anwohner 

Die Stadt Kelheim ist ausschließlich für die bauplanungsrechtliche Prüfung des eingereichten Bauantrages zuständig. Die Stadtverwaltung hat weder Kenntnis über wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Bauvorhabens, noch hat sie diese zu bewerten.  

Die Stadt Kelheim lädt ausdrücklich alle Interessierten zur Bauausschusssitzung am Montag, 22.01.2024, 17 Uhr im Deutschen Hof ein. Dort können die Bürger die Diskussion des Sachverhaltes verfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß Gemeindeordnung des Freistaats Bayern kein Rederecht für Zuschauer besteht. Ein Rederecht im Rahmen der Bürgerfragestunde vor der Sitzung ist für Sachverhalte, die Gegenstand der Tagesordnung sind, ebenfalls nicht möglich. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum für den Sitzungsleiter.