1) Veranstaltungen und Versammlungen sowie öffentliche Festivitäten sind landesweit untersagt.
Absagen städtischer Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie
Folgende Maßnahmen wurden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen: