Auskunfts-, Übermittlungssperre

Sie haben die Möglichkeit im Bürgerbüro eine Sperre über Ihre Daten eintragen zu lassen.

Hier können Sie Widerspruch einlegen zur Datenweitergabe an Religionsgemeinschaften, an Parteien und Wählergruppen, bei Alters- und Ehejubiläen, für Adressbuchverlage, zum Zwecke der Direktwerbung und zum automatisierten Abruf über das Internet.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können Sie jedoch eine Aukskunftssperre über Ihre Daten beantragen, wenn Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht. Der Antrag muss jedoch glaubhaft begründet sein.

Den Antrag hierfür können Sie vorab herunterladen und ausdrucken:

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.