Blindengeld
Blinde erhalten unabhängig von der Frage der Bedürftigkeit Blindengeld.
Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt, sowie Personen mit sonstigen Störungen des Sehvermögens von gleichem Schweregrad. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerbüros gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Den Antrag auf Blindengeld können Sie vorab herunterladen und dann im Bürgerbüro stellen:
Antrag Blindengeld (371,7 KB)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung.