Geschäftsflächenprogramm der Stadt Kelheim

Zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen in der Altstadt von Kelheim, kann die Modernisierung von Geschäftsflächen in Erdgeschosslage durch ein Förderprogramm unterstützt werden.

Direkte finanzielle Förderung

Hierbei können Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten je Geschäftsflächeneinheit gewährt werden. Die Fördersumme ist auf maximal 5.000 € begrenzt.

Es müssen jedoch mindestens 4.000 € in Maßnahmen investiert werden.

Mit dem direkten finanziellen Zuschuss werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Anschaffung neuer Schaufenster und Türen
  • Neue Fußböden
  • Neue Wandverkleidungen und Innenwände
  • Anschaffung einer modernen energiesparenden Beleuchtungsanlage
  • Modernisierung von Eingangsbereichen

Antragstellung und Ablauf des Förderprogramms

1. Vor Beginn der Baumaßnahme und der Vorbereitung der baulichen Maßnahmen ist bei der Stadt Kelheim ein formloser Antrag auf Förderung einzureichen.

2. Dem Antrag müssen eine kurze Beschreibung des Vorhabens, ein Foto des Ist-Zustandes und drei vergleichbare Kostenvoranschläge je beantragtem Gewerk angefügt sein (bei der Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibung genügt eine Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen). Handelt es sich bei dem Objekt um ein Einzelbaudenkmal, sind die Anforderungen des Denkmalschutzes zu beachten (siehe unten). Zudem benötigen wir eine Auskunft zur Befähigung zum Vorsteuerabzug von Ihnen.

3. Die Bewilligung des Zuschusses durch die Stadt Kelheim für die Maßnahme erfolgt in Form einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem/r Antragstellenden und der Stadt Kelheim.

4. Das Projekt beginnt mit dem Stellen des formlosen Antrages, der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach Abschluss der schriftlichen Vereinbarung zu erfolgen.

Anforderungen des Denkmalschutzes

Die gesamte Kelheimer Altstadt unterliegt dem Ensembleschutz. In diesem Altstadtensemble findet sich zudem eine Reihe von besonders schützenswerten Einzelbaudenkmälern. Bei baulichen Veränderungen an und in Einzelbaudenkmälern ist ein Einverständnis der unteren Denkmalschutzbehörde (denkmalrechtliche Erlaubnis) erforderlich. Für die Teilnahme am Geschäftsflächenprogramm bedeutet dies, dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis dann Bestandteil ist, wenn das Objekt als Einzelbaudenkmal geschützt ist. Falls Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an das Altstadtmanagement der Stadt Kelheim.