Sie benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister für eine natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung zur Vorlage bei einer Behörde oder für sonstige Zwecke?

Sie haben entweder die Möglichkeit, diese persönlich im Bürgerbüro zu beantragen oder ein vollständig ausgefülltes Antragsformular an das Bürgerbüro zurückzusenden.
Informationen zu allen Fragen rund um die Gewerbezentralregisterauskunft erhalten Sie auf den Seiten des  Bundesamtes für Justiz. Selbstverständlich geben Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerbüros hierüber auch gerne Auskunft.

Erforderliche Unterlagen:

amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis

Gebühr:

13.- €

Frist:

fünf bis zehn Tage

Hier geht es zum Antrag zur Gewerbezentralregisterauskunft:

Öffnungszeiten

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr