Todesfälle von Personen, die in Kelheim, Saal a.d. Donau, Teugn verstorben sind, werden beim Standesamt Kelheim beurkundet. Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Todesfall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige des Todesfalls und die Abwicklung der Formalitäten.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.
Nachbeurkundung von im Ausland erfolgten Sterbefällen für deutsche Staatangehörige
Im Ausland erfolgte Todesfälle von deutschen Bürgern oder dem deutschen Recht unterliegenden Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können auf Antrag in Deutschland nachregistriert werden.