Das Einzelhandelsentwicklungskonzept dient als verbindliche Leitlinie. Dabei wird eine standortgerechte Ansiedlungspolitik verfolgt, um die vorhandenen einzelhandelsbezogenen Investitionsvolumina in den zentren- und nichtzentrenrelevanten Sortimenten zielgerichtet zu leiten.
„Oberste Priorität genießt der Schutz und der Ausbau des Innenstadteinzelhandels“. Dieses Zitat aus dem Stadtratsbeschluss zeigt die Leitlinie der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung auf und bietet innerstädtisch orientierten Investoren damit nachhaltige Planungssicherheit.
2016 wurde das Einzelhandelentwicklungskonzept der Stadt Kelheim für dessen Fortschreibung aktualisiert. Neben einer noch detaillierteren Sortimentsvorgabe (innenstadtrelevant, nicht-innenstadtrelevant und nahversorgungsrelevant) werden weiterhin drei Ziele verfolgt:
- Sicherung und Weiterentwicklung der mittelzentralen Versorgungsfunktion der Stadt Kelheim anhand einer funktional unterschiedlichen Weiterentwicklung ihrer mittelzentralen Versorgungsstandorte Innenstadt, Schäfflerstraße und Donaupark.
- Aktive Innenentwicklung zur Stärkung der Innenstadt als zentralen Versorgungs-, Dienstleistungs-, Tourismus- und Kommunikationsort.
- Weiterentwicklung der Nahversorgungsausstattung und einer quartiersbezogenen räumlichen Verteilung der Nahversorgungsstandorte in der Stadt Kelheim