Geregelter Winterdienst sowie Räum- und Streupflicht

Aufgrund der aktuellen Situation nachfolgend einige Informationen zum Winterdienst sowie der Räum- und Streupflicht in Kelheim:

Die Reihenfolge der Räumfahrten ist genau festgelegt.

Der Winterdienst in Kelheim ist, wie vielerorts auch, eingeschränkt, nicht alle Straßen werden geräumt. Vorrang haben Hauptstraßen, besonders die mit (Schul-)Busverkehr. Danach folgen steile Straßen und anschließend ebene Hauptstraßen. Straßen mit höchster Priorität, wie zum Beispiel die Kelheimwinzerstraße und die Starenstraße, werden zuerst befahren. Nebenstraßen wie beispielsweise die Hallstattstraße folgen danach. Wohngebiete bleiben in der Regel ungeräumt, außer bei Schulbusverkehr oder extremen Wetterlagen wie starkem Schneefall oder Blitzeis. Auch heuer werden für die ungehinderte Arbeit des Winterdiensts mobile Halteverbotszonen eingerichtet.

Anlieger haben einiges zu beachten.

Bei Schneefall und Glätte sind die Anlieger dazu verpflichtet, bestimmte Flächen zu räumen und zu streuen. Zu den Gehbahnen zählen Gehwege, kombinierte Geh- und Radwege sowie eigenständige Gehwege oder eigenständige Geh- und Radwege. Wo es keinen Gehweg gibt, gilt ein Randbereich der Straße in einer Breite von einem Meter als „Gehstreifen“ und ist entsprechend zu sichern. Dieser Bereich beginnt am Straßenrand und dient speziell den Fußgängern. Die Räumfläche erstreckt sich entlang der Grundstücksgrenzen. An Werktagen gilt die Räum- und Streupflicht ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Bis 20 Uhr sollten die Sicherungsmaßnahmen bei Bedarf wiederholt werden, damit Gehwege und Zufahrten frei von Gefahren bleiben. Bei Schnee, Reif oder Eisglätte sollte bevorzugt mit Sand oder Split gestreut werden. Tausalz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei extremer Glätte. Die geräumten Schnee- und Eisreste sind, ohne den Verkehr zu behindern, neben die Gehwege zu deponieren. Hydranten, Kanaldeckel, Abflussrinnen und Fuß-gängerüberwege sind freizuhalten, der Straßenverkehr darf durch Schnee- und Eisreste nicht behindert werden.

 

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