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Neuigkeiten zu Förderprogrammen
Vor der Gründung:
Nach der Gründung:
Start?Zuschuss! hat das Ziel, technologieorientierten Gründern in der Anfangsphase im Bereich Digitalisierung eine unkomplizierte Unterstützung zu geben.
BayStartUP, das bayerische Startup-Netzwerk für Startups, Investoren und die Industrie. BayStartUP unterstützet innovative Gründer beim Unternehmensaufbau und bei der Suche nach Gründungs- und Wachstumskapital.
Regionalförderung: Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung und gewerblichen Tourismusförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu unterstützen.
Förderwegweiser: Sie sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung für Ihr Vorhaben? Geben Sie einfach Ihr Thema oder Fachgebiet ein oder suchen Sie nach allen Fördermöglichkeiten für Ihre Region.
Direkte finanzielle Förderung: Hierbei können Zuschüsse in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Die Fördersumme ist auf maximal 10.000,00 € begrenzt.
Mit dem direkten finanziellen Zuschuss werden folgende Maßnahmen gefördert:
Antragstellung und Ablauf des Förderprogramms:
1. Vor Beginn der Baumaßnahme und der Vorbereitung der baulichen Maßnahmen ist bei der Stadt Kelheim ein formloser Antrag auf Förderung einzureichen.
2. Dem Antrag müssen ein Foto des Ist-Zustandes und drei vergleichbare Kostenvoranschläge je beantragtem Gewerk enthalten sein (bei der Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibung genügt eine Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen). Zusätzlich sind die Anforderungen des Denkmalschutzes zu beachten (siehe unten). Zudem benötigen wir eine Auskunft zur Befähigung zum Vorsteuerabzug von Ihnen.
3. Die Bewilligung des Zuschusses durch die Stadt Kelheim für die Maßnahme erfolgt in Form einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und der Stadt Kelheim.
4. Das Projekt beginnt mit dem Stellen des formlosen Antrages, der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach Abschluss der schriftlichen Vereinbarung zu erfolgen.
Anforderungen des Denkmalschutzes
Altstadtmanagement Kelheim
Brigitte Haslach
Ludwigsplatz 16
93309 Kelheim
Tel.: 09441 701-278
E-Mail: brigitte.haslach@kelheim.de
Sprechzeiten Altstadtmanagement:
Dienstag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen in der Altstadt von Kelheim, kann die Modernisierung von Geschäftsflächen in Erdgeschosslage durch ein Förderprogramm unterstützt werden.
Direkte finanzielle Förderung: Hierbei können Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten je Geschäftsflächeneinheit gewährt werden. Die Fördersumme ist auf maximal 10.000,00 € begrenzt.
Maßnahmen mit einem gesamten Investitionsvolumen von unter 1.000,00 EUR zzgl. MwSt. werden nicht gefördert.
Mit dem direkten finanziellen Zuschuss werden folgende Maßnahmen gefördert:
Antragstellung und Ablauf des Förderprogramms:
1. Vor Beginn der Baumaßnahme und der Vorbereitung der baulichen Maßnahmen ist bei der Stadt Kelheim ein formloser Antrag auf Förderung einzureichen.
2. Dem Antrag müssen eine kurze Beschreibung des Vorhabens, ein Foto des Ist-Zustandes und drei vergleichbare Kostenvoranschläge je beantragtem Gewerk angefügt sein (bei der Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibung genügt eine Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen). Handelt es sich bei dem Objekt um ein Einzelbaudenkmal, sind die Anforderungen des Denkmalschutzes zu beachten (siehe unten). Zudem benötigen wir eine Auskunft zur Befähigung zum Vorsteuerabzug von Ihnen.
3. Die Bewilligung des Zuschusses durch die Stadt Kelheim für die Maßnahme erfolgt in Form einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem/r Antragstellenden und der Stadt Kelheim.
4. Das Projekt beginnt mit dem Stellen des formlosen Antrages, der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach Abschluss der schriftlichen Vereinbarung zu erfolgen.
Anforderungen des Denkmalschutzes
Die gesamte Kelheimer Altstadt unterliegt dem Ensembleschutz. In diesem Altstadtensemble findet sich zudem eine Reihe von besonders schützenswerten Einzelbaudenkmälern. Bei baulichen Veränderungen an und in Einzelbaudenkmälern ist ein Einverständnis der unteren Denkmalschutzbehörde (denkmalrechtliche Erlaubnis) erforderlich. Für die Teilnahme am Geschäftsflächenprogramm bedeutet dies, dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis dann Bestandteil ist, wenn das Objekt als Einzelbaudenkmal geschützt ist. Falls Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an das Altstadtmanagement der Stadt Kelheim.
Altstadtmanagement Kelheim
Brigitte Haslach
Ludwigsplatz 16
93309 Kelheim
Tel.: 09441 701-278
E-Mail: brigitte.haslach@kelheim.de
Sprechzeiten Altstadtmanagement:
Dienstag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Der erforderliche Antrag für die steuerrechtliche Abschreibung ist über das Altstadtmanagement erhältlich.
Altstadtmanagement Kelheim
Brigitte Haslach
Ludwigsplatz 16
93309 Kelheim
Tel.: 09441 701-278
E-Mail: brigitte.haslach@kelheim.de
Sprechzeiten Altstadtmanagement:
Dienstag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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