Erforderliche Unterlagen:
- Der Antrag muss genaue Bezeichnung des Veranstalters (Name, Rechtsform, Sitz, vertretungsberechtigte Personen mit Anschrift und Telefonnummer), Art der beantragten Veranstaltung (Lotterie oder Ausspielung), Zweck der Lotterie oder Ausspielung (genaue Beschreibung), Dauer der Lotterie oder Ausspielung
- Spielplan (Zahl und Art des Verkaufs der Lose, Lospreis, Art, Zahl und Reihenfolge der Gewinne, Verfahren der Gewinnermittlung)
- Aufstellung über die Aufteilung des Spielkapitals in Gewinnsumme, Lotteriesteuer, Unkosten und Reinertrag
- Die zuständige Erlaubnisbehörde kann bei Bedarf die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Vereinsregister, Bescheinigungen des Finanzamts
Gebühr:
Die Gebühr für die Erlaubnis einer Lotterie oder Ausspielung beträgt bei einem Spielkapital bis zu 30 Millionen Euro 1 v. T. des genehmigten Spielkapitals, mindestens jedoch 30 €.