Zur Durchfรผhrung von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren ist das Vorliegen einesย SEPA-Lastschriftmandatesย (frรผher: Einzugsermรคchtigung) zwingend erforderlich.
SEPA steht fรผrย Singleย Euroย Paymentsย Area undย ist dasย Standardformat fรผr den bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr innerhalb der 32 SEPA-Lรคnder. Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nutzen Sie das neue Formatย BICย (Business Identifier Code) undย IBANย (International Bank Account Number).
Die Teilname am SEPA-Lastschriftverfahren hat viele Vorteile.
Fรผr den Bankeinzug benรถtigt die Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat, das ihr im Original vorliegen und vom Kontoinhaber unterschrieben sein muss. (Die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates in anderer Form, (per Fax oder E-Mail, ist rechtlich nicht mรถglich).
Die bisher erteilten Einzugsermรคchtigungen behalten jedoch ihre Gรผltigkeit und wurden in ein SEPA-Mandat umgewandelt.
Wenn Sie das Lastschriftverfahren nutzen wollen achten Sie daher bitte darauf, dass das SEPA-Mandatย vollstรคndig ausgefรผlltย undย mit Originalunterschriftย der Stadtkasse zugeleitet wird.