Zur Durchführung von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren ist das Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates (früher: Einzugsermächtigung) zwingend erforderlich.
SEPA steht für Single Euro Payments Area und ist das Standardformat für den bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr innerhalb der 32 SEPA-Länder. Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nutzen Sie das neue Format BIC (Business Identifier Code) und IBAN (International Bank Account Number).
Die Teilname am SEPA-Lastschriftverfahren hat viele Vorteile.
Für den Bankeinzug benötigt die Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat, das ihr im Original vorliegen und vom Kontoinhaber unterschrieben sein muss. (Die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates in anderer Form, (per Fax oder E-Mail, ist rechtlich nicht möglich).
Die bisher erteilten Einzugsermächtigungen behalten jedoch ihre Gültigkeit und wurden in ein SEPA-Mandat umgewandelt.
Wenn Sie das Lastschriftverfahren nutzen wollen achten Sie daher bitte darauf, dass das SEPA-Mandat vollständig ausgefüllt und mit Originalunterschrift der Stadtkasse zugeleitet wird.