Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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Wenn beide Verlobte volljährig und deutsche Staatsbürger sind und noch nie verheiratet waren,
benötigen wir von jeweils beiden Verlobten diverse Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen:
! Bitte beachten Sie !
Manche Register können von den Standesämtern bereits elektronisch abgerufen werden, daher bitten wir Sie sich vorab telefonisch (09441/701-409) oder per E-Mail (standesamt@kelheim.de) an uns zu wenden. Wir können Ihnen eine genau Auskunft geben, ob die Dokumente von Ihnen angefordert werden müssen oder ob wir die Register bereits elektronisch abrufen können.
Sie waren bereits verheiratet oder hatten eine Lebenspartnerschaft begründet?
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft. Hier können Sie sich vorab auch gerne telefonisch (09441/701-409) oder per E-Mail (standesamt@kelheim.de) erkundigen, ob Sie das Dokument selbst anfordern müssen oder ob es von uns elektronisch abgerufen werden kann.
In der Regel wird die Auflösung einer Vorehe durch die Vorlage einer neuen beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim deutschen Eheschließungsstandesamt (Gebühr in Bayern: 12.- €) nachgewiesen. In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird die Scheidung bzw. der Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen. In bestimmten Fällen (auf Nachfrage) können die Daten der Vorehe alternativ auch durch eine (aktuelle) Eheurkunde in Verbindung mit dem zugehörigen rechtskräftigen Scheidungsurteil oder einer zugehörigen Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, nachgewiesen werden. Eine aufgelöste Lebenspartnerschaft weisen Sie bitte mittels aktueller Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk vom Standesamt am Begründungsort der Lebenspartnerschaft mit zugehörigen rechtskräftigen Auflösungsurteil oder einer zugehörigen Sterbeurkunde des früheren Lebenspartners nach.
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe oder Lebenspartnerschaft sind alle früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung anzugeben und glaubhaft zu machen. Wir empfehlen Ihnen daher bereits vorhandene Dokumente mitzubringen aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.
Abstammungsurkunde
Adoption
Ehefähigkeitszeugnis (Heirat im Ausland)
Eheschließung
Eheurkunde
Familienbuchabschrift
Geburt / Geburtsurkunde
Heiraten / Heiratsurkunde
Kampfhund
Kirchenaustritt
Namenserteilung
Trauung / Trauzimmer
Vaterschaftsanerkennung
Bestattungswesen
Ehefähigkeitszeugnis (Heirat im Ausland)
Eheschließung
Eheurkunde
Familienbuchabschrift
Friedhofs- und Bestattungsgebühren
Geburt / Geburtsurkunde
Grabdenkmal
Graberwerb
Heiraten / Heiratsurkunde
Kampfhund
Kirchenaustritt
Namenserteilung
Sterbefall / Sterbeurkundung
Trauung / Trauzimmer
Vaterschaftsanerkennung
Ehefähigkeitszeugnis (Heirat im Ausland)
Eheschließung
Eheurkunde
Familienbuchabschrift
Geburt / Geburtsurkunde
Heiraten / Heiratsurkunde
Kampfhund
Kirchenaustritt
Namenserteilung
Trauung / Trauzimmer
Vaterschaftsanerkennung
Abstammungsurkunde
Adoption
Bestattungswesen
Ehefähigkeitszeugnis (Heirat im Ausland)
Eheschließung
Eheurkunde
Familienbuchabschrift
Geburt / Geburtsurkunde
Grabdenkmal
Graberwerb
Heiraten / Heiratsurkunde
Kampfhund
Kirchenaustritt
Namenserteilung
Sterbefall / Sterbeurkundung
Trauung / Trauzimmer
Vaterschaftsanerkennung
Abstammungsurkunde
Adoption
Ehefähigkeitszeugnis (Heirat im Ausland)
Eheschließung
Eheurkunde
Familienbuchabschrift
Friedhofs- und Bestattungsgebühren
Geburt / Geburtsurkunde
Heiraten / Heiratsurkunde
Kampfhund
Kirchenaustritt
Namenserteilung
Sterbefall / Sterbeurkundung
Trauung / Trauzimmer
Vaterschaftsanerkennung
Weitere Hinweise
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)
sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (Eltern, Geschwister usw.) eingeholt werden. Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten nach Möglichkeit zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden. Für eine erforderliche Beratung wird um Terminvereinbarung per Telefon (09441/701-409) oder per E-Mail (standesamt@kelheim.de) gebeten.
Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen – gerade bei Auslandsbezug – keine Telefonberatung zu den Unterlagen, die Sie im Einzelfall benötigen, möglich ist. Alle Unterlagen benötigen wir stets im Original! Wir behalten uns vor, im Einzelfall weitere Nachweise und Urkunden zu verlangen.
Die Vergabe von Terminen zur Eheschließung erfolgt aus rechtlichen und organisatorischen Gründen erst im Rahmen der Anmeldung, bei der bereits alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen sind, bzw. durch Vorlage einer Bescheinigung einer erfolgten Anmeldung beim zuständigen Standesamt.
In allen anderen Fällen – insbesondere wenn ein Verlobter bereits verheiratet war oder ausländischer Staatsangehöriger ist – bitten wir Sie, persönlich im Standesamt zur Beratung vorzusprechen. Wir informieren Sie dann ausführlich, welche Unterlagen Sie für Ihre Anmeldung zur Eheschließung benötigen. Dies gilt auch für Aussiedler.
Längere Wartezeiten können Sie vermeiden, wenn Sie vor Ihrem Besuch telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns vereinbaren.
Ihr neuer Name nach der Hochzeit
Bereits bei Ihrer Anmeldung der Eheschließung treffen Sie in aller Regel eine Entscheidung hinsichtlich Ihrer zukünftigen Namensführung. Gerne beraten wir Sie hierzu und erklären Ihnen alle Möglichkeiten.
Denken Sie auch daran, dass Sie danach ggf. einige Ihrer persönlichen Dokumente auf den neuesten Stand bringen.
Soweit Sie Ihre Entscheidung zur zukünftigen Namensführung schon zeitig vorher getroffen haben, können wir Ihnen auf Wunsch bereits vorab eine Bescheinigung ausstellen, die Sie zur Antragsstellung für Ihre neuen Dokumente wie amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis, Reisepass in einem der Bürgerbüros benötigen.
Nach Ihrem „Bund fürs Leben“ gibt es für Sie noch weitere Dinge zu beachten: Zum Beispiel die Änderung der KFZ-Papiere auf Ihren neuen Namen oder auch auf Ihre neue Adresse bzw. die Änderung Ihrer Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte.
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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