Antrag auf Bauakteneinsicht

Antrag auf Bauakteneinsicht

Die Stadt Kelheim, insbesondere der Fachbereich Planen und Bauen – Bauverwaltung, archiviert die Unterlagen aller Bauvorhaben im Stadtgebiet Kelheim sowie ihre Ortsteile.

Als aktenführende gemeindliche Behörde besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Bestandsakten. Diese muss jedoch aufgrund der enorm gestiegenen Anzahl an Anfragen in schriftlicher Form mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular beantragt werden.

Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Die Angaben unterstützen uns bei der zügigen Bearbeitung Ihrer Anfrage. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Aktenrecherche genutzt.

Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen (Baugenehmigung und Baubeschreibung, genehmigte Baupläne, Flächenberechnungen, etc.), die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstanden sind.

Nach Prüfung des Antrages auf Akteneinsicht kann die Einsichtnahme von auskunftsberechtigten Personen (Grundstückseigentümer) bei berechtigtem Interesse durch

  • Terminvereinbarung in den Amtsräumen der Stadt Kelheim, oder
  • in digitaler Form per E-Mail im PDF-Format erfolgen.

Ein solches berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen beim Verkauf eines Grundstücks durch den Grundstückseigentümer oder eines dafür Beauftragten.

Die Einsichtnahme und das Bereitstellen der beantragten Aktenunterlagen sind kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Kommunalen Kostenverzeichnis (KommKVz).
Pro Anfrage werden je nach Verwaltungsaufwand mindestens 10,00 €, höchstens 25,00 € in Rechnung gestellt.

Nachfolgend finden Sie das auszufüllende Antragsformular.

1. Antragsteller:

2. Angaben zur Person:

Hiermit beauftrage ich Akteneinsicht, die sich auf folgendes Objekt bezieht:
Grundstück:

4. Benötigte Unterlagen:

Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages können Sie gerne
- einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren,
oder soweit es möglich ist,
- senden wir Ihnen die gewünschten Unterlagen per E-Mail als PDF-Datei zu

5. Hinweis zum Datenschutz
Nähere Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhalten Sie unter www.kelheim.de. Hier sind die allgemeinen datenschutzrechtlichen Hinweise einschließlich der Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten bereitgestellt.

Mit dem Absenden erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet werden. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.

Für Antragsteller

Klicken Sie hier und füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie selbst der Antragsteller sind.

Für Immobilienmakler

Klicken Sie hier und füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie nicht selbst der Antragsteller sind.

Für Antragsteller

1. Antragsteller:

2. Angaben zur Person:

Hiermit beauftrage ich Akteneinsicht, die sich auf folgendes Objekt bezieht:
Grundstück:

4. Benötigte Unterlagen:

Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages können Sie gerne
- einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren,
oder soweit es möglich ist,
- senden wir Ihnen die gewünschten Unterlagen per E-Mail als PDF-Datei zu

5. Hinweis zum Datenschutz
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1. Antragsteller:

2. Angaben zur Person:

Hiermit beauftrage ich Akteneinsicht, die sich auf folgendes Objekt bezieht:
Grundstück:

4. Benötigte Unterlagen:

Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages können Sie gerne
- einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren,
oder soweit es möglich ist,
- senden wir Ihnen die gewünschten Unterlagen per E-Mail als PDF-Datei zu

5. Hinweis zum Datenschutz
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