Spielautomatengenehmigung

Sie möchten einen Spielautomaten in Kelheim aufstellen? Bevor Sie den Spielautomaten aufstellen ist hierfür die Bestätigung und Erlaubnis vom Bürgerbüro erforderlich.

Die Spielgeräte dürfen nur aufgestellt werden, wenn eine schriftliche Bestätigung der Stadt Kelheim vorliegt, die aussagt, dass der dafür vorgesehene Aufstellungsort geeignet ist und der Betreiber die Aufstellererlaubnis besitzt.

Den Antrag für die Aufstellererlaubnis und den Antrag für die Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Absatz 3 Gewerbeordnung erhalten Sie im Bürgerbüro.

Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit & Ordnung, Bürgerbüro
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09441 701-203

An-, Um- und Abmeldung Wohnsitz
Aufenthaltsbescheinigung
Auskunft aus Gewerbezentralregister / Melderegister / Gewerbedatenbank
Auskunftssperre
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Gewerbean-, um- und abmeldung
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Lebensbescheinigung
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Spielautomatengenehmigung
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Öffnungszeiten

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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