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Die Stadt Kelheim, insbesondere der Fachbereich Planen und Bauen – Bauverwaltung, archiviert die Unterlagen aller Bauvorhaben im Stadtgebiet Kelheim sowie ihre Ortsteile.
Als aktenführende gemeindliche Behörde besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Bestandsakten. Diese muss jedoch aufgrund der enorm gestiegenen Anzahl an Anfragen in schriftlicher Form mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular beantragt werden.
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Die Angaben unterstützen uns bei der zügigen Bearbeitung Ihrer Anfrage. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Aktenrecherche genutzt.
Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen (Baugenehmigung und Baubeschreibung, genehmigte Baupläne, Flächenberechnungen, etc.), die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstanden sind.
Nach Prüfung des Antrages auf Akteneinsicht kann die Einsichtnahme von auskunftsberechtigten Personen (Grundstückseigentümer) bei berechtigtem Interesse durch
Ein solches berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen beim Verkauf eines Grundstücks durch den Grundstückseigentümer oder eines dafür Beauftragten.
Die Einsichtnahme und das Bereitstellen der beantragten Aktenunterlagen sind kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Kommunalen Kostenverzeichnis (KommKVz).
Pro Anfrage werden je nach Verwaltungsaufwand mindestens 10,00 €, höchstens 25,00 € in Rechnung gestellt.
Nachfolgend finden Sie das auszufüllende Antragsformular.
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