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Bekanntmachung der Stadt Kelheim, Nr. 3.2-610-21/61
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 61 „Mitterfeld-Erweiterung“;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB im Zuge des Aufstellungsverfahrens
Mit Schreiben vom 24.11.2022 beantragt die Fa. B+Z Projektbau 6 GmbH aus Kelheim die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Bereich „Mitterfeld-Erweiterung“.
Hierbei handelte es sich um die Flächen der Grundstücke Fl.Nr. 2034, 2034/4, 2040, 2040/4 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 2001 der Gemarkung Kelheim mit dem Ziel, die Wohnsiedlungsentwicklung in diesem Bereich fortzuführen und im Ergebnis zu Ihrem abschließenden Entwicklungsende zu führen.
Der Bauausschuss der Stadt Kelheim hat daraufhin in seiner Sitzung vom 11.12.2023 für den festgesetzten Umgriff den Aufstellungsbeschluss gefasst, der sich im laufenden Verfahren durch die Ergänzung von Grundstücken erweiterte und hierfür das Planungsverfahren in Gang gesetzt mit der Zielsetzung, die wohnlichen Nutzungen innerhalb des Stadtgebietes weiter auszubauen und an geeigneten Stellen zusätzliche Bauflächen zu ermöglichen.
Des Weiteren hat der Bauausschuss der Stadt Kelheim in seiner Sitzung am 20.04.2026 mit Beschluss Nr. 74 den durch das Stadtplanungsbüro KomPlan, Landshut erarbeiteten Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 61 „Mitterfeld-Erweiterung“ in der Fassung vom 20.04.2026 einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.
Die bauliche Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungs- und Grünordnungsplanes ist dabei gänzlich auf ein Allgemeines Wohngebiet ausgerichtet und stellt städtebaulich eine sinnvolle Fortführung der hier bereits im Bestand vorhandenen Wohnnutzungen dar.
Die verkehrliche Erschließung für sämtliche Grundstücke ist dabei sichergestellt und erfolgt grundsätzlich über die Mitterfeldstraße für alle Parzellen innerhalb des Geltungsbereiches.
Die bauliche Entwicklung hingegen unterteilt sich in 2 Teilbereiche. Das WA 1 am Ostrand des Geltungsbereiches ist für eine bis zu 3-geschossige Bebauung vorgesehen und schafft Bauflächen für einen Geschosswohnungsbau zur baulichen Nachverdichtung am Standort. Die restlichen Grundstücke sind dem WA 2 zugeordnet und ermöglichen eine bis zu 2-geschossige Bebauung in Anlehnung an den hier vorhandenen Baubestand.
Insgesamt können am Standort 17 Parzellen ausgewiesen werden.
Auf dem Grundstück der Parzelle 1 werden dabei 3 Wohngebäude mit je 9 Wohnungen zugelassen. Somit sind auf diesem Grundstück bis zu 27 Wohnungen möglich. Die restlichen Grundstücke der Parzellen 2-17 lassen 1 Wohnung zzgl. einer Einliegerwohnung je Wohngebäude zu und schaffen somit Bauraum für zusammen 18 Wohnungen. Im Ergebnis können daher im Gebiet insgesamt bis zu 45 Wohnungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Bereitstellung der erforderlichen Stellplätze hat dabei auf den privaten Grundstücksflächen selbst entsprechend der städtischen Stellplatzsatzung zu erfolgen. Zur Deckung ist Stellplatzbedarfs ist auf Parzelle 1 zudem die Errichtung einer Tiefgarage erforderlich. Der Nachweis hat hier im Zuge der nachgeordneten Verfahren zu erfolgen.
Die Fortschreibung des städtischen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes über das Deckblatt Nr. 39.
Der Geltungsbereich des Planungsgebietes wird wie folgt festgesetzt:
Das Plangebiet, das im südlichen Bereich des Ortsteiles Mitterfeld liegt, umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 2031, 2032, 2033, 2034, 2034/7, 2034/8, 2034/4 2039, 2040, 2040/4, 2044, 2001 alle der Gemarkung Kelheim, mit einer Gesamtfläche von ca. 2,15 Hektar und wird folgendermaßen begrenzt:
Im Norden: Mitterfeldstraße FL. Nr. 2027/2 Gemarkung Kelheim;
Im Westen: westliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 2031 der Gemarkung Kelheim;
Im Süden: Südliche Grundstücksgrenzen Fl.Nr. 2031, 2032, 2033, 2034, 2039, 2040 und Fl.Nr. 2044 der Gemarkung Kelheim;
Im Osten: Östliche Grundstücksgrenzen Fl.Nr. 2044 der Gemarkung Kelheim;
Die Vorentwurfsplanung wurde dem Bauausschuss von Stadtplanungsbüro KomPlan, Landshut vorgestellt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden der Vorentwurf des qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 61 „Mitterfeld Erweiterung“ inklusive Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
24.07.2026 bis einschließlich 04.09.2026
auf der Homepage der Stadt Kelheim unter www.kelheim.de/Menü/Aktuelles/Bekanntmachungen öffentlich aus und kann eingesehen werden. Einschlägige DIN-Normen und VDI-Richtlinien können ausschließlich im Rathaus der Stadt Kelheim eingesehen werden. Außerdem können die ausgelegten Unterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung (09441-701-209) während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Rathaus der Stadt Kelheim, Ludwigsplatz 16, 93309 Kelheim, Fachbereich Planen und Bauen Zimmer Nr. 37, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann jedermann sich über die allgemeinen Planungsziele und Planungszwecke informieren und hierbei Anregungen zur oder Einwände gegen die Planung vorbringen. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@kelheim.de), können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Über die während dieser Frist vorgebrachten Anregungen und Einwände entscheidet der Bauausschuss der Stadt Kelheim.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Kelheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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Hinweis:
Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden (§ 1 Abs.3 BauGB).
Kelheim, den 21.07.2026
Stadt Kelheim
Gez.
Diermeier
Erster Bürgermeister
BBP 61 Mitterfeld Erweiterung Deckblatt Anlagen
ANLAGE 1_Kartierung_Mitterfeld Erweiterung
ANLAGE 2_Gutachten Mitterfeld Erweiterung Artenschutz
BBP 61 Mitterfeld Erweiterung Plan B
BP 61 Mitterfeld Erweiterung Umweltbericht
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