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Bekanntmachung der Stadt Kelheim Az: 3.2.1-631-0212-2025 betreffend die Widmung von Straßen und Wegen im Stadtgebiet von Kelheim gemäß Art. 6 Abs. 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Mit den Bauausschussbeschlüssen Nr. 34, 35, 36 vom 27.07.2026 wurden die Straßen
im Bebauungsplangebiet Nr. 78 „Affecking-Mitterweg-Saueräcker II“, im Bebauungsplangebiet Nr. 94 „Hohenpfahl-West-Erweiterung“, und im Ortsteil Stausacker von der Stadt Kelheim als zuständiger Straßenbaubehörde (Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG) zur Ortsstraße gewidmet (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).
Die Widmungsverfügungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können auf die Dauer eines Monats ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe während der üblichen Dienststunden in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Alten Rathaus, Ludwigsplatz 16, 93309 Kelheim, Zimmer Nr. 37 (Abteilung Planen und Bauen), nach telefonischer Terminvereinbarung unter 09441/701-206 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg
Haidplatz 1, 93047 Regensburg
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkung.
Ab 01.01.2022 muss der in § 55 VWGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren von den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Kelheim, den 26.08.2026
Stadt Kelheim
Dennis Diermeier
Erster Bürgermeister
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