Fischereischein

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischerprüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten grundsätzliche den Fischereischein auf Lebenszeit. Den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer.

Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Ein für fünf Jahre bezahlter Fischereischein kann wieder für fünf weitere Jahre oder auf Lebenszeit verlängert werden.

Wer sich nur vorübergehend in Kelheim aufhält und keinen Wohnsitz in Deutschland hat, zum Beispiel ausländische Besucher und Touristen, kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein im Bürgerbüro beantragen.
Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen. Personen, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Fischereiabgabepflicht befreit.

Sie möchten in Kelheim oder auch in Bayern den Fischfang ausüben? Dann müssen Sie einen gültigen Fischereischein und in der Regel einen gültigen Erlaubnisschein bei sich haben, damit Sie sich gegebenenfalls ausweisen können.
Bürgerbüro
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Erforderliche Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
  • Passfoto für Fischereischein
  • Minderjährige: Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
  • alter Fischereischein oder Prüfungszeugnis der Fischerprüfung

Gebühr:

Jahresfischereischein (Fischereischein für Touristen): 7,50 € und 15.- € Fischereiabgabe

Frist:
Den Fischereischein erhalten Sie innerhalb zwei bis drei Tagen auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen.

Öffnungszeiten

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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