Gewerbe an-, ab- oder ummelden

Sie möchten einen Gewerbebetrieb in Kelheim eröffnen? Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist auf Grund der Gewerbefreiheit lediglich eine Anzeige des Gewerbes erforderlich.
Anzeigepflichtig sind auch eine Verlegung und die Beendigung eines Betriebes oder einer Tätigkeit. Wenn Sie nur mit Ihrer Wohnanschrift umgezogen sind, melden Sie sich bitte ebenfalls im Bürgerbüro.
Erforderliche Unterlagen:
- amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis bzw. Reisepass
- Firmen: Handelsregisterauszug
Gebühr:
25.- €
Die Anträge zur Gewerbe-An-, Um- und Abmeldung können Sie vorab herunterladen und ausdrucken:
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung.