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Todesfälle von Personen, die in Kelheim, Saal a. d. Donau, Teugn, Essing, Ihrlerstein oder Painten verstorben sind, werden beim Standesamt Kelheim beurkundet. Nach dem Personenstandsgesetz muss jeder Todesfall spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.
In den meisten Fällen übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen diese Anzeige sowie die weiteren notwendigen Formalitäten für Sie. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen ist der jeweilige Träger der Einrichtung verpflichtet, den Sterbefall schriftlich anzuzeigen.
Nachbeurkundung von Sterbefällen im Ausland
Ist eine deutsche Staatsangehörige oder ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland verstorben – oder eine Person, die dem deutschen Recht unterliegt und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte – kann der Todesfall auf Antrag auch in Deutschland nachbeurkundet werden.
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine sehr schwere Zeit. Mit den Informationen auf dieser Seite möchten wir Ihnen dabei helfen, die notwendigen Schritte etwas leichter zu bewältigen und Ihnen eine kleine Unterstützung bieten.
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Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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