Sie sind hier: Startseite ยป Sterbefall / Sterbefallbeurkundung
Todesfรคlle von Personen, die in Kelheim, Saal a. d. Donau, Teugn, Essing, Ihrlerstein oder Painten verstorben sind, werden beim Standesamt Kelheim beurkundet. Nach dem Personenstandsgesetz muss jeder Todesfall spรคtestens am dritten Werktag nach dem Tod beim zustรคndigen Standesamt angezeigt werden.
In den meisten Fรคllen รผbernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen diese Anzeige sowie die weiteren notwendigen Formalitรคten fรผr Sie. Bei Sterbefรคllen in Krankenhรคusern, Alten- und Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen ist der jeweilige Trรคger der Einrichtung verpflichtet, den Sterbefall schriftlich anzuzeigen.
Nachbeurkundung von Sterbefรคllen im Ausland
Ist eine deutsche Staatsangehรถrige oder ein deutscher Staatsangehรถriger im Ausland verstorben โ oder eine Person, die dem deutschen Recht unterliegt und ihren gewรถhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte โ kann der Todesfall auf Antrag auch in Deutschland nachbeurkundet werden.
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine sehr schwere Zeit. Mit den Informationen auf dieser Seite mรถchten wir Ihnen dabei helfen, die notwendigen Schritte etwas leichter zu bewรคltigen und Ihnen eine kleine Unterstรผtzung bieten.ย
Bestattungswesen
Ehefรคhigkeitszeugnis (Heirat im Ausland)
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Sterbefall / Sterbeurkundung
Trauung / Trauzimmer
Vaterschaftsanerkennung
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Nur mit vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย