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Sie wollen einen Markt in Form eines Großmarktes, Wochenmarktes und Jahrmarktes für gewerbliche Anbieter veranstalten? Dann sollten Sie im Bürgerbüro eine behördliche Festsetzung beantragen. Mit dieser werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil und mit ihr sind Befreiungen von ansonsten einzuhaltenden Vorschriften verbunden.
Erforderliche Unterlagen:
Frist:
Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung. Die Bearbeitungsdauer ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Im Allgemeinen dürfte der Festsetzungsbescheid innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Antragstellung ergehen.
Den Antrag können Sie vorab herunterladen und ausdrucken:
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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