Marktfestsetzung

Sie wollen einen Markt in Form eines GroรŸmarktes, Wochenmarktes und Jahrmarktes fรผr gewerbliche Anbieter veranstalten? Dann sollten Sie im Bรผrgerbรผro eine behรถrdliche Festsetzung beantragen. Mit dieser werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil und mit ihr sind Befreiungen von ansonsten einzuhaltenden Vorschriften verbunden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Fรผhrungszeugnis fรผr Behรถrden
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Angaben zur Beurteilung der Art der Veranstaltung insbesondere รผber die anzubietenden Waren und die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmer (vorlรคufiges Ausstellerverzeichnis)
  • Teilnahmebestimmungen
  • Lageplรคne

Frist:

Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung. Die Bearbeitungsdauer ist von den Umstรคnden des Einzelfalles abhรคngig. Im Allgemeinen dรผrfte der Festsetzungsbescheid innerhalb vonย vier bis sechsย Wochen nach Antragstellung ergehen.

Denย Antragย kรถnnen Sie vorab herunterladen und ausdrucken:

ร–ffnungszeiten

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย