Beglaubigungen

Bei der Beglaubigung der Unterschriften wird Ihnen amtlich bestätigt, dass Sie nach vorheriger Identitätsprüfung die Unterschrift oder die Signatur auf dem Schriftstück persönlich vorgenommen haben. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie die Unterschrift auf dem Dokument erst vor Ort im Bürgerbüro leisten.

Die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften durch das Bürgerbüro ist nur möglich:

  • wenn das Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird
  • wenn das Dokument auf Grund einer Rechtsvorschrift vorzulegen ist

Alle weiteren Fälle einer öffentlichen Beglaubigung Ihrer Unterschrift sind durch den Notar zu vollziehen.

Erforderliche Unterlagen:

amtlicher Lichtbildausweis bzw. Reisepass als Identitätsnachweis

Gebühr:

10.- €

Beglaubigungen von Unterschriften
Bürgerbüro
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09441 701-203

An-, Um- und Abmeldung Wohnsitz
Aufenthaltsbescheinigung
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Ausweis- und Reisedokumente
Befreiung von der Rundfunkgebühr
Beglaubigungen
Behindertenausweis (Antragstellung)
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Briefwahlunterlagen (Beantragung)
Bürgerbegehren (Eintragung)
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Fischereischein
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Fundamt
Gaststättengewerbe (Antragstellung, Erlaubnis)
Gewerbean-, um- und abmeldung
Haushaltsbescheinigung / Kindergeld
Hilfe zum Lebensunterhalt
Ladenschluss
Lebensbescheinigung
Lotterien und Ausspielungen
Marktfestsetzung (Antragstellung)
Meldebescheinigung / -registerauskunft
Personalausweis
Personalausweis/Reisepass für Minderjährige
Reisegewerbekarte
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Rundfunkgebührenbefreiung
Schwerbehindertenausweis
Sozialhilfe (Antrag aushändigen)
Tombola
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Unterschriftsbeglaubigung
Verlustsachen
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Beglaubigung von Fotokopien

Bei der Beglaubigung von Fotokopien wird Ihnen amtlich bestätigt, dass die Fotokopie mit dem Original übereinstimmt.

Die Beglaubigung von Fotokopien durch das Bürgerbüro ist nur möglich:

  • wenn das Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird
  • wenn das Dokument auf Grund einer Rechtsvorschrift vorzulegen ist

Alle weiteren Fälle einer öffentlichen Beglaubigung sind durch den Notar oder bei Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) durch das ausstellende Standesamt zu vollziehen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur das Original mitbringen, die benötigte Kopie erhalten Sie im Bürgerbüro.

Gebühr:

5.- € pro Dokument. Für jede weitere Beglaubigung des gleichen Dokuments werden 2,50 € berechnet.

Öffnungszeiten

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14.00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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