Bei der Beglaubigung von Fotokopien wird Ihnen amtlich bestätigt, dass die Fotokopie mit dem Original übereinstimmt.
Die Beglaubigung von Fotokopien durch das Bürgerbüro ist nur möglich:
- wenn das Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird
- wenn das Dokument auf Grund einer Rechtsvorschrift vorzulegen ist
Alle weiteren Fälle einer öffentlichen Beglaubigung sind durch den Notar oder bei Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) durch das ausstellende Standesamt zu vollziehen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur das Original mitbringen, die benötigte Kopie erhalten Sie im Bürgerbüro.
Gebühr:
5.- € pro Dokument. Für jede weitere Beglaubigung des gleichen Dokuments werden 2,50 € berechnet.