Bei der Beglaubigung von Fotokopien wird Ihnen amtlich bestรคtigt, dass die Fotokopie mit dem Original รผbereinstimmt.
Die Beglaubigung von Fotokopien durch das Bรผrgerbรผro ist nur mรถglich:
- wenn das Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behรถrde benรถtigt wird
- wenn das Dokument auf Grund einer Rechtsvorschrift vorzulegen ist
Alle weiteren Fรคlle einer รถffentlichen Beglaubigung sind durch den Notar oder bei Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) durch das ausstellende Standesamt zu vollziehen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur das Original mitbringen, die benรถtigte Kopie erhalten Sie im Bรผrgerbรผro.
Gebรผhr:
5.- โฌ pro Dokument. Fรผr jede weitere Beglaubigung des gleichen Dokuments werden 2,50 โฌ berechnet.