Bitte beachten Sie unsere Empfehlungen und Hinweise, die Sie bei Verlust oder Diebstahl beachten sollten.
Oftmals tauchen verlorengegangene Dinge wieder auf. Viele der verlorenen Dokumente werden bei uns abgegeben und an unser Bรผrgerbรผro weitergegeben. Daher empfehlen wir Ihnen, bei einem Verlust, mit unserem Bรผrgerbรผro Kontakt aufzunehmen, bevor Sie sich verlorengegangene Dinge neu beschaffen und neue Dokumente ausstellen lassen.
Ihren Verlust mรผssen Sie nicht bei der Polizei zur Anzeige bringen. Es genรผgt, wenn Sie bei der Neubeantragung eine Verlustanzeige im Bรผrgerbรผro abgeben.
Ausnahme:
Sie haben den Verdacht, dass mit Ihren verlorengegangenen Dokumenten bereits eine Straftat begangen worden ist? Sie haben Ihre Dokumente im Ausland verloren? In diesem Fall lassen Sie sich bitte von der auslรคndischen Polizeidienststelle eine schriftliche Bestรคtigung รผber Ihre Anzeige des Verlustes geben.
Diebstahl von Dokumenten
Ihnen wurden Dokumente gestohlen? Bitte melden Sie dies unverzรผglich der รถrtlichen Polizei, damit diese Ihre gestohlenen Dokumente zur Sachfahndung ausschreiben kann und so einem eventuellem Missbrauch entgegenwirken kann.
Besonderheiten bei Verlust oder Diebstahl eines neuen Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitรคtsnachweis eID):
Wenn Sie Ihren Ausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion verlieren, lassen Sie die Funktion so schnell wie mรถglich sperren. Dies kรถnnen Sie kostenlos aus dem deutschen Festnetz รผber den telefonischen Sperrnotruf 116 116 veranlassen. Aus dem Ausland erreichen Sie diese Nummer ebenfalls mit der deutschen Lรคndervorwahl +49 116 116. Anrufe aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland sind kostenpflichtig.
Falls Sie eine Unterschriftsfunktion (qualifizierte elektronische Signatur) fรผr Ihren Personalausweis haben, vergessen Sie bitte nicht, diese bei Ihrem Anbieter ebenfalls sperren zu lassen.
Ihr Personalausweis ist wieder aufgetaucht?
Dies mรผssen Sie im Bรผrgerbรผro wieder melden. Eine erfolgte Sperrung kann jederzeit wieder rรผckgรคngig gemacht werden. Die Entsperrung mรผssen Sie aus Sicherheitsgrรผnden persรถnlich und nicht telefonisch in unserem Bรผrgerbรผro oder bei der Personalausweisbehรถrde, die Ihren Ausweis ausgestellt hat, veranlassen.