Standesamt, Bestattungswesen, Friedhofsverwaltung
Das Standesamt ist für die Beurkundung, also die Eintragung, aller „Personenstandsfälle“ zuständig.
Dazu gehört neben der Beurkundung von Geburten und Eheschließungen auch die Registrierung von Todesfällen.
Im Bereich Friedhofswesen ist das Standesamt - in Zusammenarbeit mit den Bestattungsinstituten - auch für die Organisation von Bestattungen auf den Kelheimer Friedhöfen sowie deren Verwaltung zuständig.
Dienstleistungen:
Anmeldung einer Eheschließung
Eheschließung
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Heirat im Ausland
Anzeige einer Geburt
Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt eines deutschen Staatsangehörigen
Anzeige eines Sterbefalls
Nachbeurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls eines deutschen Staatsangehörigen
Austritt aus der Kirche
Anforderung von Urkunden (Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften vom Geburtenbuch oder aus dem Sterberegister)
Anforderung von Abschriften aus dem als Heiratsbuch fortgeführtem Familienbuch
Namenserklärung für Spätaussiedler
Angleichungserklärung zur Namensführung nach Art 47 EGBGB
Nachträgliche Namenserklärungen für Kinder
Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung einer Ehe
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung.