24. Juli
bis 4. Sep. 2026

Bekanntmachung FNP 39 Mitterfeld Erweiterung

Bekanntmachung der Stadt Kelheim, Nr. 3.2-610-20/39

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Kelheim durch das Deckblatt Nr. 39 (Mitterfeld-Erweiterung);

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs.1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Kelheim hat am 18.12.2023 beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Kelheim durch Deckblatt Nr. 39 (Mitterfeld-Erweiterung) fortzuschreiben.

Am 27.06.2026 hat der Stadtrat der Stadt Kelheim den durch das Stadtplanungsbüro KomPlan, erarbeiteten Deckblatt Nr. 39 zur Fortschreibung des Flächenutzungs- Landschaftsplanes für den Bereich „Mitterfeld-Erweiterung“ in der Fassung vom 20.04.2026 einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.

 

Der Umgriff der Fortschreibung wird wie folgt festgesetzt:

Das Plangebiet, dass sich südlich der Mitterfeldstraße befindet, umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 2031, 2032, 2033, 2034, 2034/4, 2034/7, 2034/8, 2039, 2040, 2040/4, 2044 und 2001-Teilfläche der Gemarkung Kelheim mit einer Gesamtfläche von ca. 2,15 ha und wird folgendermaßen begrenzt:

Im Norden: Nördliche Grundstücksgrenze der Fl.Nrn 2034, 2034/8, 2034/7, 2034/4, 2039, 2040, 2040/4 und 2044 der Gemarkung Kelheim;

Im Westen: Westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2031 der Gemarkung Kelheim, sowie die Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 2031 der Gemarkung Kelheim nach Süden bis zur südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2001 der Gemarkung Kelheim;

Im Süden: Südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2001 und Fl.Nr. 2044 der Gemarkung Kelheim;

Im Osten: Östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2044 der Gemarkung Kelheim,

 

Mit der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Kelheim durch Deckblatt Nr. 39 (Mitterfeld-Erweiterung) werden folgende allgemeine Planungsziele angestrebt:

 

Durch die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 61 „Mitterfeld-Erweiterung“ soll die rechtliche Grundlage für die Schaffung von zusätzlichen Grundstücken ausschließlich zu Wohnzwecken geschaffen werden. Vorgesehen ist dabei eine Entwicklung einer flächensparenden Einzelhausbebauung.

Innerhalb des Stadtgebietes Kelheim ist aktuell immer noch ein großer Bedarf an Bauplätzen, vor allem für Einfamilienhäuser festzustellen. Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadt Kelheim die Entwicklung weiteren Baulands, um dem Siedlungsdruck entsprechend zu begegnen. Die Ausweisung des Baugebietes ist aufgrund der immer noch großen Nachfrage an Bauplätzen im Stadtgebiet von Kelheim notwendig. Derzeit liegen der Stadt Kelheim ca. 300 Anfragen für ein Baugrundstück vor.

 

Eine im Frühjahr 2022 im Rahmen der Erarbeitung eines städtischen Flächenmanagements durchgeführte Umfrage bei den Grundstückseigentümern von Baulücken hatte zum Ergebnis, dass von 261 angeschriebenen Eigentümern von unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Kelheim, 5 Eigentümer eine Rückmeldung gegeben haben, die eine Verkaufsbereitschaft in Aussicht gestellt haben. Somit ist bei den tatsächlich derzeit für eine Bebauung zur Verfügung stehenden Grundstücken und dem Bedarf an Baugrundstücken rechnerisch ein riesiges Unterangebot vorhanden und somit die Bauleitplanung dringend notwendig und auch vom Bedarf gerechtfertigt. Es ist somit eine fehlende Verfügbarkeit von Bauplätzen im Stadtgebiet von Kelheim festzustellen

 

Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 61 „Mitterfeld-Erweiterung“ erfolgt im Parallelverfahren.

 

Der Vorentwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Deckblatt Nr. 39 „Mitterfeld-Erweiterung“ inklusive Begründung und Umweltbericht liegt nun im Rahmen der Offenlegung in der Zeit vom

 

                    24.07.2026 bis einschließlich 04.09.2026

 

auf der Homepage der Stadt Kelheim unter www.kelheim.de/Menü/Aktuelles/Bekanntmachungen sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/Stadt Kelheim) öffentlich aus und kann eingesehen werden. Einschlägige DIN Normen und VDI Richtlinien können ausschließlich im Rathaus der Stadt Kelheim eingesehen werden. Außerdem können die ausgelegten Unterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung (09441-701-209) während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Rathaus der Stadt Kelheim, Ludwigsplatz 16, 93309 Kelheim, Fachbereich Planen und Bauen Zimmer Nr. 37, eingesehen werden.  Während der Auslegungsfrist kann jedermann sich über die allgemeinen Planungsziele und Planungszwecke informieren und hierbei Anregungen zur oder Einwände gegen die Planung vorbringen. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (Bauleitplanung@kelheim.de), können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Über die während dieser Frist vorgebrachten Anregungen und Einwände entscheidet der Bauausschuss der Stadt Kelheim.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Kelheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis:

Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden (§ 1 Abs.3 BauGB).

 

 

Kelheim, den 22.07.2026

Stadt Kelheim

 

 

Diermeier

Erster Bürgermeister

 

 

Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Kelheim vom 24.07.2026

 

– Amtstafel mit der Bitte den Aushang in der Zeit von 24.07.2026 bis einschließlich 04.09.2026 vorzunehmen

 

–        Anschlag Affecking

–        Anschlag Herrnsaal

–        Anschlag Kelheimwinzer

–        Anschlag Kapfelberg

–        Anschlag Lohstadt/Gundelshausen

–        Anschlag Staubing

–        Anschlag Stausacker

–        Anschlag Weltenburg

–        Anschlag Thaldorf

–        Flächennutzungs- und Landschaftsplan D 39

–        Stadtplanungsbüro Komplan, info@komplan-landshut.de

–        Landratsamt Kelheim, bauleitplanung@landkreis-kelheim.de

–        Regierung von Niederbayern, bauleitplanung@reg-nb.bayern.de

–        Fachbereich 3.2

–        Akt

FNP 39 Mitterfeld Erweiterung Umweltbericht

FNP 39 Mitterfeld Erweiterung Begründung F

NP 39 Mitterfeld Erweiterung Landschaftsplan

FNP 39 Mitterfeld Erweiterung Flächennutzungsplan

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